« »

Medinziner wegen riskanter Schmerztherapie vor Gericht

5. Februar 2010 wak

Anklage gegen Arzt wegen gefährlicher Körperverletzung

Konstanz/Singen (red) Die Staatsanwaltschaft Konstanz hat gegen einen in Singen niedergelassenen 62-jährigen Arzt vor einer Großen Strafkammer des Landgerichts Konstanz Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung in 251 Fällen erhoben.

Arzt verabreichte Medikament verbotenerweise intravenös

Dem Arzt wird zur Last gelegt, in den Jahren 2006 bis 2008 fünf Patientinnen und einem Patienten bei einer Schmerztherapie in seiner Praxis ohne deren Einwilligung mehrfach das Medikament Carbostesin intravenös verabreicht zu haben. Dieses Mittel sei ein nur zur lokalen Anästhesie vorgesehenes Medikament. Für intravenöse Infusionen verfüge es wegen möglicher akuter toxischer Effekte auf das zentrale Nervensystem und das kardiovaskuläre System über keine Arzneimittelzulassung.

Lebensgefährliche Risiken für Patienten

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen handelte der Angeschuldigte in Kenntnis aller Umstände, „insbesondere der mit einer intravenösen Verabreichung verbundenen lebensgefährlichen Risiken für seine Patienten, ohne diese hierüber vor der Behandlung aufzuklären“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz . „Der Umstand, dass sich die mit der Verabreichung des Medikaments verbundenen Risiken letztlich bei keinem Patienten verwirklicht haben, lässt den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung unberührt“, so die Staatsanwaltschaft weiter. Ein Termin zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Konstanz stehe noch nicht fest.

Was ist flattr?

Twitter9 Facebook8 Identica9

Der Beitrag wurde am Freitag, den 5. Februar 2010 um 01:10 Uhr veröffentlicht und wurde unter Konstanz, Orte, Singen abgelegt. Sie können die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen.

Sie können einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.

  • Romeo und Julia am Theater Konstanz

Bisher wurde kein Kommentar veröffentlicht.

Schreiben Sie uns

Kommentare abonnieren

Kommentare abonnieren ohne selbst zu kommentieren:


zum Seitenanfang